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bevorzugtes Belegungsrecht

Pflegeplätze in attraktiven, modernen Einrichtungen sind knapp und begehrt. Aufgrund des demographischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung in Deutschland gilt es als sicher, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen und sogar weiter zuspitzen wird.

Mit dem Erwerb einer Pflegeimmobilie von der Pro Urban AG erwirbt der/die Eigentümer*in den „Pro Urban Bonus“. Er berechtigt den/die Eigentümer*in, neben dem bevorzugten Belegungsrecht in der erworbenen Pflegeeinrichtung auch zusätzlich ein bevorzugtes Belegungsrecht in allen Haus Brina Apartmenthäusern, sowie in weiteren Pro Urban Kooperationshäusern zu beanspruchen, sofern die Mindestanforderungen für eine Aufnahme in dem jeweiligen Haus erfüllt werden und ein Eigentumsnachweis über die erworbene Immobilie vorliegt.

Dieses bevorzugte Belegungsrecht besagt, dass der/die Eigentümer*in bei der Erstbelegung einer der vorgenannten Einrichtungen sofort in ein verfügbares Apartment aufgenommen wird, sofern die Apartments noch nicht belegt sind und keine Belegungsrechte vorrangig zu berücksichtigen sind. Bei Eintreten des Pflegebedarfs zu einem späteren Zeitpunkt wird dem/der Berechtigten eine schnellstmögliche Aufnahme zugesichert. Das bevorzugte Belegungsrecht erstreckt sich auch auf Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen, sowie Angehörige in gerader Linie und Geschwister.

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